Harald Effenberg, Schauspieler

Es ist schwer, ihm Einhalt zu gebieten: Wenn man Klage einreicht und sich auf seine Veröffentlichung bezieht, ändert er den Text geringfügig; und schon greift die Klage nicht mehr.

Und dann gibt es noch den „Journalisten“ Paul Gäbler, der in einem Artikel der Berliner Zeitung einen verleumderischen und vor allem einen verlogenen Artikel geschrieben hat. Damit befaßt sich derzeit die Staatsanwaltschaft Berlin. Es sind mindestens 41 Falschbehauptungen bzw. Verleumdungen, mit denen Paul Gäbler gegen Vorschriften des Strafgesetzbuchs verstoßen hat. Entweder hat Paul Gäbler nicht gut recherchiert, oder seine Absicht war von vornherein nur Diffamierung. Ich vermute, daß beides der Fall ist. Unabhängig davon – von journalistischer Professionalität zeugt sein Tun nicht. Der Deutsche Presserat befaßt sich deshalb auch damit.

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